- vorlegen
- vo̲r·le·gen (hat) [Vt] 1 (jemandem / <einer Behörde o.Ä.>) etwas vorlegen ein Dokument zu einer Behörde o.Ä. bringen (besonders wenn man einen Antrag stellen will) <(jemandem) ein Attest, Beweismaterial, eine Bescheinigung, seine Papiere, seine Zeugnisse vorlegen>2 jemandem etwas (zu etwas) vorlegen geschr; jemandem etwas geben, damit er es bearbeiten kann: jemandem eine Anfrage (zur Beantwortung), einen Brief (zur Unterschrift), ein Gutachten (zur Prüfung) vorlegen3 (jemandem) etwas vorlegen etwas der Öffentlichkeit bekannt machen <ein Buch, wichtige Ergebnisse vorlegen>: Der Autor legt seinen zweiten Roman vor4 meist ein scharfes Tempo vorlegen gespr; (zu Beginn eines Wettkampfs o.Ä.) ganz schnell sein|| ⇒↑Vorlage
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.